So ganz kurz rutschte uns schon das Herz in die Hose, als wir vor ein paar Wochen den Brief vom Justizministerium aus dem Briefkasten zogen. Was wollen die denn von uns?!
Man wollte uns nur zu unserem neuerworbenen Wahlrecht gratulieren und Infos über Sinn und Zweck und Ablauf der Präsidentenwahl schicken.
Der Zeitpunkt dieses Briefes – „Du erhältst demnächst per Post deine Wahlbenachrichtigung […]“ war allerdings ein wenig unglücklich, denn die Wahlbenachrichtigung war zu dem Zeitpunkt schon längst eingetroffen.
Unsere erste finnische Wahl – also die erste, an der man wirklich nur als finnischer Staatsbürger teilnehmen darf – war dann allerdings eher unspektakulär.
Statt mehreren hundert Kandidaten gab es ja diesmal nur acht, da fiel die Entscheidung leicht. (Die acht Kandidaten hatten übrigens die Nummern 2 bis 9 – man macht hier ja kein Kreuzchen, sondern schreibt eine Nummer in einen Kreis – weil die 1 eventuell implizieren würde, dass das der beste Kandidat sei, und die Wahl dadurch verfälscht werden könnte.)
Wahlkampf gab es so gut wie gar nicht, denn die Wahl schien sowieso schon vor der Wahl entschieden zu sein.
Und so kam es ja dann auch. (Hätte ich mir ein bisschen anders gewünscht, aber gut… mit dem Ergebnis kann ich leben.)
Nicht mal einen zweiten Wahlgang, wie normalerweise bei der Präsidentenwahl üblich, hat man uns Neuwählern gegönnt!
Mittwoch, 31. Januar 2018 um 00:00
… na ja, vielleicht wollte man Euch Erstwähler nicht gleich überfordern! ;-)
Lieben Gruß, Michael
Mittwoch, 31. Januar 2018 um 09:47
Ach, das wäre einfach gewesen – wir hätten uns beim zweiten Wahlgang nicht mal neu entscheiden müssen. ;-)
Dienstag, 6. Februar 2018 um 16:14
Die 1 wird auch weggelassen um eine Verwechslung mit der 7 zu vermeiden.
Dienstag, 6. Februar 2018 um 20:48
Aber es gibt bei Kommunal- und Parlamentswahlen ja auch Kandidaten mit Nummern, die die Ziffern 1 und 7 enthalten…
(Und gegen Verwechslung hängt ja in den Wahlkabinen eine Anleitung, wie welche Ziffern zu schreiben sind. :D )